Da meine Praxis nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet, zahlen Sie die grundsetzlich Leistungen selbst. Sind Sie Inhaber einer privaten Krankenversicherung kann eine Leistung teilweise oder ganz erstattet werden. Bitte sprechen Sie mich darauf an.
In einem Behandlungsvertrag werden alle Vereinbarungen und datenrechtlichen Inhalte festgehalten.
Die Gebühr ist grundsätzlich im Anschluss an die Behandlung in bar zu entrichten.
Für die Möglichkeit der Überweisung bei längerfristiger Behandlungsdauer, gibt eine gesonderte Vereinbarung, die von mir genehmigt werden muss.
Die Mindest-Beratungszeit beträgt 1 Stunde
60 min 80,00 Euro
danach je zusätzliche angefangene
15 min 15,00 Euro
Eine Ausnahme stellt der Kennen-Lern-Termin für EinzelPersonen dar.
Bei diesem Termin dienen 60 min dem beidseitigem Kennenlernen und Sie bekommen ein professionelles Feedback zu Ihrer Situation und ggf. schon einen Vorschlag, mit welchen Möglichkeiten ich einen Ansatz zur Zusammenarbeit sehe.
Im Einzeltermin entstehen Ihnen einmalig Kosten von 50,00 Euro.
In Einzelfällen ist ein soziales Honorar verhandelbar.
Bitte sprechen Sie mich einfach an.
Die Beträge für therapeutische Maßnahmen sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 a bzw. § 19 UStG.